Kommunale Gremien: Digital durch die Krise

Wir Freie Demokraten setzen uns für moderne Arbeitsweisen in Kommunalparlamenten ein. Das hilft nicht nur, demokratische Prozesse während einer Pandemie aufrechtzuerhalten. Es erleichtert auch das Ehrenamt sowie die Vereinbarkeit von Familie und kommunalpolitischem Ehrenamt. Der erste Lockdown während der Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass auf kommunaler Ebene

zahlreiche Eilentscheidungen ohne Beteiligung der Kreistage, Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeinderäte getroffen wurden, weil Präsenzveranstaltungen aus Gründen des Infektionsschutzes vermieden wurden.

 

Die FDP-Landtagsfraktion hat sich nachdrücklich und erfolgreich dafür eingesetzt, auf der kommunalen Ebene digitale Gremiensitzungen sowie Beschlussfassungen zu ermöglichen. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern und der CDU-Fraktion haben wir im vergangenen Mai deshalb per Gesetz die Landkreis-, Bezirks-, und Gemeindeordnung so verändert, dass auf Beschluss von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl des Rates Beschlüsse per Video- oder Telefonkonferenz herbeigeführt werden können – Voraussetzung ist bisher eine besondere Ausnahmesituation und die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

 

Ein Umlaufverfahren, dessen Beschlüsse in der darauffolgenden Präsenzsitzung bestätigt werden müssen, kann nur stattfinden, wenn kein Ratsmitglied dem Verfahren widerspricht.

 

In zahlreichen Fällen fanden digitale Sitzungen nicht statt, weil sich die kommunale Ebene auf angeblich hohe rechtliche Hürden und insbesondere den Zustimmungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde als Hinderungsgrund berufen hat.

 

Ziel des Gesetzentwurfs war es jedoch, die Kommunen zügig auf die aktuelle Situation reagieren und online tagen lassen zu können, damit der Lockdown die kommunale Ratsarbeit nicht ausbremst und gleichzeitig Kontakte in Präsenzveranstaltungen zu unser aller Schutz vermieden

werden.

 

Wir Freie Demokraten wollen, dass es die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Corona-Krise so leicht wir möglich haben. Niemand kennt die Situation vor Ort so gut, wie die lokal Aktiven. Daher sollte die Entscheidung darüber, ob Sitzungen digital stattfinden, auch vor Ort getroffen werden.

 

Unsere Landtagsfraktion hat sich in den vergangenen Wochen intensiv dafür eingesetzt, dass der Genehmigungsvorbehalt der Kommunalaufsicht gestrichen wird. Letztlich ist es uns gelungen,

die Koalitionspartner sowie die CDU-Fraktion davon zu überzeugen.

 

Derzeit befindet sich deshalb ein neuer Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren, der den Zustimmungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde aufhebt. Er wurde in erster Lesung im Landtag beraten, befindet sich jetzt in der Ausschussberatung und wird voraussichtlich in den Plenarsitzungen der dritten Dezember-Woche zur Abstimmung gestellt.

 

Ursprünglich war das Gesetz bis März 2021 befristet. Da mittlerweile davon auszugehen ist, dass die Corona-Pandemie zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend bekämpft sein wird, wollen wir die Möglichleiten für digitale Ratsarbeit um ein Jahr bis zum März

2022 verlängern. Damit geben wir allen engagierten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern eine erheblich verbesserte Planungssicherheit für ihre wichtige Arbeit.

 

Mit dem Beschluss der Gesetzesänderung im Dezember, können die Kommunen in gänzlich eigener Verantwortung unter Achtung der

Quoren über die Durchführung von Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz entscheiden. Ohnehin ist es unser Ziel, den digitalen Wandel in der Kommunalpolitik voranzutreiben, um dessen Chancen zu nutzen. Die Digitalisierung könnte helfen, ein breiteres Publikum anzusprechen und mehr Menschen für die Kommunalpolitik zu gewinnen, weil sie an der politischen Arbeit flexibler teilhaben können.